Mobilität
Zum Beispiel Positionswechsel, Umsetzen, Fortbewegen und Treppensteigen.
Erkennen Sie, worauf es bei der Einstufung ankommt, welche Leistungen möglich sind und wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten.
Zum Beispiel Positionswechsel, Umsetzen, Fortbewegen und Treppensteigen.
Orientierung, Entscheidungen, Verstehen sowie psychische Problemlagen.
Körperpflege, Essen, Therapieanforderungen und Gestaltung des Tages.
Wählen Sie pro Bereich die passendste Antwort. Denken Sie an den typischen Alltag – nicht nur an besonders gute Tage.
Beträge mit Stand September 2026. Pflegegeld und Pflegesachleistung können anteilig kombiniert werden. Weitere Voraussetzungen sind möglich.
131 €
Entlastungsbetrag
Kein Pflegegeld, keine reguläre Pflegesachleistung.
347 €
Pflegegeld
796 €
Pflegesachleistung
599 €
Pflegegeld
1.497 €
Pflegesachleistung
800 €
Pflegegeld
1.859 €
Pflegesachleistung
990 €
Pflegegeld
2.299 €
Pflegesachleistung
Monatlich ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für anerkannte Angebote.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2.
Monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie können den Antrag zunächst formlos bei der Pflegekasse stellen. Entscheidend ist, ab wann der Antrag eingegangen ist.
Schriftlich, telefonisch oder über das Angebot der Pflegekasse. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
Notieren Sie über mehrere Tage konkrete Hilfen, Erinnerungen, Anleitung, Beaufsichtigung und nächtliche Situationen.
Arztberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittel bereitlegen. Eine vertraute Person sollte teilnehmen.
Stimmen erfasste Tatsachen und Bewertung nicht, kann grundsätzlich innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Prüfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.